Cannabis auf Rezept und Autofahren: Das müssen Sie wissen (2026)
Seit der Teillegalisierung herrscht Verwirrung auf deutschen Straßen. Für Freizeit-Konsumenten gilt der neue Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum. Wer darüber liegt, riskiert Bußgelder und Fahrverbote.
Wer Medizinalcannabis ordnungsgemäß nach ärztlicher Verordnung einnimmt, unterliegt dem sogenannten Medikamentenprivileg. Das bedeutet: Sie dürfen am Straßenverkehr teilnehmen, selbst wenn Ihr THC-Wert über 3,5 ng liegt – vorausgesetzt, Sie sind fahrtüchtig.
Der Status als Patient ist Ihr rechtlicher Schutzschild. Wer Cannabis aus medizinischen Gründen nutzt (z.B. bei Schlafstörungen), sollte dies unbedingt dokumentieren lassen.
Jetzt prüfen: Cannabis-Patient werden & rechtlich absichernDer Unterschied: Patient vs. Freizeit-Konsument
Das Straßenverkehrsgesetz (§ 24a StVG) unterscheidet strikt zwischen Missbrauch und bestimmungsgemäßer Einnahme von Medikamenten.
| Kriterium | Freizeit-Konsument | Cannabis-Patient |
|---|---|---|
| Grenzwert | 3,5 ng/ml THC (strikt) | Kein starrer Grenzwert (Medikamentenprivileg) |
| Rechtsgrundlage | Ordnungswidrigkeit (§ 24a StVG) | Ausnahme (§ 24a Abs. 2 StVG) |
| Sanktion | 500€ Bußgeld + 1 Monat Fahrverbot | Keine Sanktion (wenn fahrtüchtig) |
| Voraussetzung | Nüchternheit | Ärztliches Rezept & Einstellungsphase |
Was bedeutet "Medikamentenprivileg"?
Das Medikamentenprivileg besagt: Wer ein Medikament (auch Opioide oder Cannabis) für eine konkrete Krankheit einnimmt, darf nicht allein aufgrund der Anwesenheit des Wirkstoffs im Blut bestraft werden.
Die 3 Voraussetzungen für straffreies Fahren:
Gültiges Rezept
Sie müssen nachweisen, dass das Cannabis ärztlich verordnet wurde (z.B. durch CannGo oder Dr. Ansay).
Bestimmungsgemäße Einnahme
Sie müssen sich an die Dosierung halten. Wer zusätzlich Alkohol trinkt ("Mischkonsum"), verliert diesen Schutz sofort!
Fahrtüchtigkeit
Das ist der Knackpunkt. Sie dürfen keine Ausfallerscheinungen zeigen (Schlangenlinien fahren, verwaschene Sprache, verlangsamte Reaktion).
In den ersten Wochen einer Cannabis-Therapie (Einstellungsphase) rät jeder Arzt vom Autofahren ab, bis sich der Körper an die Dosis gewöhnt hat.
Polizeikontrolle: So verhalten Sie sich richtig
Sie geraten in eine allgemeine Verkehrskontrolle. Der Beamte fragt: "Haben Sie Drogen genommen?"
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Der Cannabis-Ausweis (Patientenpass)
Viele Telemedizin-Anbieter (wie GreenMedical oder MedCanOneStop) bieten optional einen Cannabis-Ausweis an.
Droht trotzdem eine MPU?
Die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) wurde entschärft. Der bloße Besitz oder Konsum führt nicht mehr automatisch zur MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung).
Eine MPU droht Patienten nur noch, wenn:
- 1 Missbrauch vorliegt (z.B. extrem hohe THC-Werte, die nicht zur Verschreibung passen).
- 2 Ausfallerscheinungen im Verkehr dokumentiert wurden (Unfall gebaut).
- 3 Die Grunderkrankung selbst die Fahreignung infrage stellt (z.B. unkontrollierte Epilepsie).
Versicherungsschutz
Fahren Sie unter Einfluss von Medikamenten und bauen einen Unfall, kann die Kaskoversicherung die Zahlung verweigern, wenn Ihnen grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird (d.h. Sie waren erkennbar fahruntüchtig).
Die Haftpflicht (Schaden des Gegners) zahlt immer, kann Sie aber in Regress nehmen.
Sichern Sie Ihren Führerschein ab.
Der Status als Cannabis-Patient ist der einzige Weg, THC im Blut legal zu rechtfertigen. Gehen Sie kein Risiko ein.
- Ärztlicher Nachweis (Rezept)
- Schutz durch Medikamentenprivileg
- Cannabis-Ausweis (bei vielen Anbietern)
Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Im Einzelfall entscheidet immer die Führerscheinstelle oder das Gericht. Konsultieren Sie bei Unsicherheiten einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.